Kinderschutzkonzept

"Im Rahmen der Jugendhilfe nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wacht der Staat
darüber, dass Kinder während der Zeit, in der sie ein Betreuungs-Angebot wie beispiels-
weise die Kindertagespflege wahrnehmen, hinreichend geschützt sind und eine altersge-
mäße Förderung und Beteiligung gewährleistet ist. Kindertagespflegepersonen haben zudem
den Auftrag, die Entwicklung der Kinder zu begleiten und zu beobachten, ob sich etwas „Au-
ßergewöhnliches“ (also auch etwas, das das Kindeswohl gefährdet) ereignet.
Im August 2021 wurde das SGB VIII durch das Kinder- und Jugendlichen-Stärkungsgesetz
vor allem in Hinblick auf den Kinderschutz reformiert." (Zitat Bundesverband für Kindertagspflege e.V.)

In den §§ 8 und 43 SGB VIII wird ausführlich beschrieben, wie das Kindeswohl in Betreuungseinrichtungen zu wahren ist und wie bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu verfahren ist.

Daraus ergeben sich folgende Themen:

  • Wie werden die Rechte der Kinder in der Tagespflege gewahrt? Wenn Sie bis hierhin aufmerksam mein Konzept gelesen haben, haben Sie in allen Bereichen wichtige Aspekte hierzu gefunden. Die Kinder entscheiden selber, welchen Aufschnitt sie auf ihr Brot möchten; wir entscheiden gemeinsam, welche Aktion wir heute machen; ich frage die Kinder "brauchst Du eine Pampers?"; ich schaue, welches Spielinteresse hat das Kind und biete ihm entsprechend Spielmaterial an; die Kinder haben die Möglichkeit nach ihren Fähigkeiten mit zu helfen und selbstwirksam zu sein;....
  • Gewaltfreiheit in der pädagogischen Praxis: Unter Gewalt verstehen die meisten Menschen die körperliche Gewalt. Aber im Alltag mit Kindern, ob die eigenen oder Tageskinder, bedeutet dies genauso emotionale, verbale und natürlich auch sexualisierte Gewalt. Das fängt schon beim Thema Wickeln an. Bitte lesen Sie hierzu aufmerksam die Bereiche Sauberkeitserziehung und meine Abschlussarbeit. Manchen Kindern ist das Wickeln unangenehm, vielleicht ist der Po mal wund oder das Kind mag es einfach nicht, wenn jemand in die Intimssphäre eindringt. Hier ist eine liebevolle, geduldige und verständnisvolle Begleitung erforderlich, dann natürlich muss der Po gesäubert werden. Ich habe auch schon erlebt, dass in einer Kita (Ü3) Kinder nicht gewickelt wurden, weil sie das nicht wollten. Da bin ich der Meinung, ist der Kinderschutz missverstanden worden. Ein Kind sechs Stunden in einer vollen Windel zu lassen, ist meiner Meinung nach Kindeswohlgefährdung. Zur emotionalen bzw. verbalen Gewalt gehört natürlich das Alleinlassen, wenn das Kind weint, noch schlimmer noch (leider auch schon in der Praxis erlebt), sich dann auch noch über die Sorgen des Kindes lustig zu machen. Ganz zu Beginn habe ich bereits geschrieben, dass ich die Kinder als vollwertiges Menschlein wahrnehme. Dieses Menschlein braucht viel Unterstützung und Liebe auf dem Weg zur Selbstständigkeit, aber seine Seele ist genauso wertvoll wie meine und Ihre!
  • meine pädagogische Grundhaltung  und die Beteiligung und Partizipation von Kindern: wird in diesem Konzept überall deutlich
  • Maßnahmenplan für den Umgang mit Verdachtsfällen: In der Vergangenheit musste ich zum Glück nur einmal hellhörig werden. In solchen Fällen suche ich zunächst den Kontakt mit den Mitarbeiterinnen des SkF Frechen und mit der Kinderschutzbeauftragten der Stadt Frechen. Dort schildere ich meine Beobachtungen, selbstverständlich anonymisiert, und hole mir dort eine Einschätzung. Das weitere Vorgehen stimme ich dann, wie im vergangenen Fall, mit der Kinderschutzbeauftragten ab, da sie die Expertin ist, welche Maßnahmen erforderlich und rechtlich möglich und nötig sind.
  • Unterstützungsstrukturen für Eltern und die Tagesmutter: Hier sind auch der SkF sowie die Kinderschutzbeauftragte ansprechbar. Außerdem verweise ich an die verschiedenen Erziehungsberatungsstellen und nutze diese auch selber
  • Qualitätssichernde Maßnahmen: Ich besuche regelmäßig Forbildungen zu Themen wie "gewaltfreie Kommunikation", "Erziehen ohne Schimpfen", "Kindeswohlgefährdung erkennen"; mindestens zweimal im Jahr besuche ich eine Supervision durch den SkF, regelmäßig findet ein Austausch unter Kollegen statt, bei dem natürlich der Datenschutz gewahrt wird